23. Januar 2025

Lott jonn! Das Heimatmagazin für Giesenkirchen, Schelsen und Rheydt

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Foto: Lott jonn!

Situation Am Alten Friedhof bleibt trotz Abrissverfügung ungewiss

Die Ecke „Am Alten Friedhof“ und Kleinenbroicher Straße bleibt ein Ärgernis für Anwohner, Lieferanten, Kunden und Besucher. Seit der Sperrung eines rund 50 Meter langen Abschnitts sind alle Verkehrsteilnehmer gezwungen, Umwege in Kauf zu nehmen – eine Situation, die den Unmut der Betroffenen zunehmend verstärkt. Die Stadt hat die Sperrung auf ihrer Internetseite bis zum 31. März angekündigt. Doch wie lange die Einschränkungen tatsächlich bestehen bleiben, ist offen.

Auf Nachfrage von „Lott jonn!“ erklärte die Stadt, dass die Ursache für die Sperrung ein Gebäude sei, das sich in einem baurechtlich problematischen Zustand befindet. Bereits im November wurde eine Abrissverfügung für das betreffende Gebäude erlassen. Der Eigentümer hat jedoch Klage gegen diese Verfügung erhoben, sodass nun eine gerichtliche Entscheidung abgewartet werden muss.

Was bedeutet das für den weiteren Verlauf?

Die Abrissverfügung verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich, das Gebäude abzureißen, wenn es Sicherheitsmängel aufweist oder gegen baurechtliche Vorschriften verstößt. Da der Eigentümer jedoch Klage erhoben hat, wird das zuständige Verwaltungsgericht prüfen, ob die Verfügung rechtmäßig ist.

Bis zur Entscheidung des Gerichts bleibt die Situation ungewiss. Möglich ist, dass das Gericht die Abrissverfügung bestätigt, sodass der Eigentümer das Gebäude abreißen muss. Alternativ könnte die Verfügung aufgehoben werden, wenn die Anordnung rechtswidrig ist. In seltenen Fällen kann es auch zu einem Vergleich kommen, bei dem etwa bauliche Nachbesserungen anstelle eines Abrisses vereinbart werden.

Während des laufenden Verfahrens ist der Abriss zunächst ausgesetzt, es sei denn, die Verfügung ist mit einer sofortigen Vollziehbarkeit versehen. Dann könnte der Eigentümer gezwungen sein, den Abriss trotz laufender Klage vorzunehmen – es sei denn, ein Gericht setzt diese Vollziehbarkeit aus.

Konsequenzen für Giesenkirchen

Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer bedeutet die aktuelle Lage, dass sie vorerst weiter mit den Einschränkungen leben müssen. Ob die Sperrung tatsächlich wie geplant bis zum 31. März aufgehoben werden kann, hängt maßgeblich davon ab, wie schnell das Gericht eine Entscheidung trifft. Bis dahin bleibt die Situation – im wahrsten Sinne des Wortes – eine Sackgasse.