15. Mai 2026

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Rat beschließt neue Beitragssatzungen für OGS und Kitas: Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden entlastet

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 13. Mai zwei neue Beitragssatzungen beschlossen: eine für die Offene Ganztagsschule (OGS) und weitere schulische Betreuungsangebote sowie eine für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und LENA-Gruppen. Beide Neuregelungen treten zum 1. August 2026 in Kraft und verfolgen dasselbe Ziel: Familien finanziell stärker zu entlasten und die Beiträge gerechter an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten.

Ein zentrales Element beider Reformen ist die deutliche Ausweitung der Beitragsfreiheit. Bei der OGS-Satzung steigt die Einkommensgrenze von bislang 12.271 Euro auf künftig 30.677 Euro Jahreseinkommen. Auch Familien mit mittleren Einkommen profitieren von einer feineren Staffelung, die größere Sprünge zwischen den Einkommensgruppen vermeidet.

Bei der Kita-Satzung wird die Geschwisterkindregelung neu gestaltet: Statt einkommensabhängig gestaffelter Beiträge gilt künftig ein einheitlicher Geschwisterbeitrag von 40 Euro monatlich — und nur für Familien mit einem Jahreseinkommen über 49.085 Euro. Zudem entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Kindern unter und über drei Jahren.

Erstmals betrachtet die Stadt die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und OGS gemeinsam. Damit soll eine familienfreundliche und langfristig tragfähige Struktur geschaffen werden. Für die OGS-Beiträge sind zudem jährliche Anpassungen von drei Prozent vorgesehen.

Die vollständigen Satzungen und Vorlagen sind im Gremieninformationsdienst der Stadt abrufbar: OGS: https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/vo0050.asp?__kvonr=20998 Kita: https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/vo0050.asp?__kvonr=20957