Von Thomas Max Patalas
Eine alleinstehende Person, die in Mönchengladbach Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat jeden Monat 607 Euro mehr zur Verfügung als eine vergleichbare Person in der Grundsicherung. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Forscher Dr. Eric Seils und Dr. Helge Emmler haben diesen sogenannten Lohnabstand für alle 401 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland berechnet. Ergebnis: Wer arbeitet, hat mehr Geld als jemand, der Grundsicherung bezieht.

Für Mönchengladbach haben die Forscher drei Modellhaushalte durchgerechnet. Ein alleinstehender Mann kommt mit einer Vollzeitstelle zum Mindestlohn auf ein verfügbares Einkommen von 1.653 Euro im Monat. Bezöge er Grundsicherung, stünden ihm 1.046 Euro zu. Die Differenz liegt bei 607 Euro.
Eine alleinerziehende Frau mit einem fünfjährigen Kind hat mit Arbeit 2.584 Euro zur Verfügung. Neben dem Nettolohn rechnet die Studie hier Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss ein. In der Grundsicherung käme sie auf 1.840 Euro. Ihr Vorsprung durch Arbeit beträgt 743 Euro.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren, in dem ein Elternteil Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, erreicht 3.540 Euro. Ohne Arbeit hätte die Familie 2.807 Euro, also 732 Euro weniger.
In allen drei Fällen liegt Mönchengladbach etwas unter dem Bundesdurchschnitt. Bundesweit beträgt der Lohnabstand für Alleinstehende 623 Euro, für Alleinerziehende 757 Euro und für die Familie 749 Euro. Auch der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen fällt mit 630, 757 und 755 Euro höher aus.
Ein Blick in die Nachbarschaft zeigt, wie stark die Werte schwanken. Für Alleinstehende ermittelte das WSI im Kreis Viersen einen Lohnabstand von 638 Euro, im Kreis Heinsberg von 670 Euro und in Krefeld von 625 Euro. Im Rhein-Kreis Neuss sind es 589 Euro, in Düsseldorf 585 Euro. Köln liegt mit 523 Euro deutlich darunter.
Die Unterschiede führen die Forscher auf die Wohnkosten zurück. Je höher die vom Jobcenter anerkannten Kosten der Unterkunft ausfallen, desto mehr Grundsicherung erhalten die Menschen. Bei gleichem Lohn schrumpft dann der Abstand. In Mönchengladbach liegt das verfügbare Einkommen eines alleinstehenden Grundsicherungsbeziehers mit 1.046 Euro über dem Bundesschnitt von rund 1.030 Euro. Bundesweit am kleinsten ist der Lohnabstand für Alleinstehende im Landkreis München mit 404 Euro, am größten im thüringischen Nordhausen mit 755 Euro.
Die Berechnung geht von einer Arbeitszeit von 38,19 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 Euro aus. Daraus ergibt sich ein Bruttomonatslohn von 2.300,31 Euro. Die Wohnkosten stammen aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für März 2026. Nicht eingerechnet hat das WSI die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, die Haushalte in der Grundsicherung erhalten. Zieht man die 18,36 Euro ab, bleibt für eine alleinstehende Person in Mönchengladbach ein Vorsprung von rund 589 Euro.
Die Studie greift auch verbreitete Einwände auf. Viele Menschen glauben, Arbeit lohne sich vor allem für Familien mit vielen Kindern nicht. Die Zahlen zeigen das Gegenteil. Mit jedem Kind wächst der Lohnabstand, weil Erwerbstätige dann mehr Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten und weniger in die Pflegeversicherung einzahlen. Leistungen wie das Bildungs- und Teilhabepaket oder die Erstausstattung beim ersten Kind verringern den Abstand nach Darstellung der Forscher nicht, weil auch Geringverdiener sie beantragen können. Fahrtkosten zur Arbeit fließen nicht in die Rechnung ein. Knapp 70 Prozent der Menschen, die aus der Grundsicherung heraus eine Arbeit aufnehmen, arbeiten allerdings weniger als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt.
Seit Anfang Juli 2026 ersetzt das neue Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Am Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende hat die Reform nichts geändert, der Mindestlohn ist dagegen gestiegen. Bundesweit hat sich der Lohnabstand deshalb gegenüber 2025 um 66 Euro vergrößert.
„Die Zahlen unserer neuen Studie zeigen erneut, dass Menschen in der Grundsicherung deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als Erwerbstätige, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. Die von der Bundesregierung angekündigten Einschnitte beim Wohngeld und beim Unterhaltsvorschuss sieht sie kritisch. „Das würde übrigens den Lohnabstand insbesondere bei Familien tendenziell reduzieren“, erklärt Kohlrausch.
Zugleich ordnet sie die Modellrechnung ein. „Zur korrekten Einordnung gehört auch die Information, dass Vollzeitarbeit zum Mindestlohn relativ selten ist – die meisten Vollzeitbeschäftigten verdienen zum Glück deutlich mehr“, sagt Kohlrausch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entfielen im April 2025 nur rund 173.000 der 1,525 Millionen Beschäftigungsverhältnisse zum Mindestlohn auf Vollzeitstellen.
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