Ab Juni gilt in Teilen Giesenkirchens eine erweiterte Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwassernutzung. Grund ist eine seit 2021 bekannte Belastung des Grundwassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) – Industriechemikalien, die vom Körper und von der Umwelt kaum abgebaut werden und sich deshalb anreichern.
Als mögliche Quellen der Kontamination gelten eine Wartungswerkstatt für Trockenfeuerlöscher sowie ein Teflon-verarbeitender Betrieb im Bereich des Gewerbegebietes an der Konstantinstraße. Betroffen ist ausschließlich das Grundwasser, nicht das Trinkwasser. Dennoch dient das Verbot nicht nur dazu, die weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern, sondern auch dem Gesundheitsschutz: Wer Grundwasser etwa zur Gartenbewässerung nutzt, Gemüse aus dem eigenen Garten isst oder den Sprühnebel eines Rasensprengers einatmet, kann dabei Schadstoffe aufnehmen.
Die neue Allgemeinverfügung tritt zum 1. Juni in Kraft und ersetzt die bisherige Verfügung aus dem Jahr 2022. Grundlage ist unter anderem der von der Europäischen Lebensmittelüberwachungsbehörde (EFSA) empfohlene Grenzwert von 20 Nanogramm PFOA pro Liter. PFOA (Perfluoroctansäure) ist die in Giesenkirchen vorkommende Teilgruppe der PFAS. Der neue Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 75 Hektar. Nordöstlich beginnt er an der Honschaft „Stadt“ südlich der Palandstraße und erstreckt sich in südwestlicher Richtung im Wesentlichen entlang dem Trietbach. Hinzugekommen sind im nordwestlichen Bereich die Bezirkssportanlage Giesenkirchen sowie ein kleiner Teil der angrenzenden Wohnbebauung. Alle Betroffenen werden durch ein Schreiben der Stadt persönlich informiert.
Durch eine Grundwasserreinigungsanlage am Friedensplatz bekämpft die Stadt die Ausbreitung der Schadstoffe und senkt deren Konzentration. Eine vollständige Grundwassersanierung dauert in der Regel Jahrzehnte. Solange das Grundwasser nicht genutzt wird, besteht keine Gefahr für die Gesundheit.
Weitere Informationen zur Schadstoffbelastung und zum Geltungsbereich der neuen Allgemeinverfügung gibt es unter https://stadt.mg/pfasgiesenkirchen

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