6. November 2026

Lott jonn! Heimatmagazin für Mönchengladbach

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Der Erbrechtsratgeber der Verbraucherzentrale erscheint in sechster Auflage

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ihren Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ neu aufgelegt. Die sechste Auflage von 2026 stammt wieder von dem Juristen und Journalisten Otto N. Bretzinger. Sie umfasst 240 Seiten, die Vorauflage hatte 208. Redaktionsschluss war im Juli 2026.

Das Buch richtet sich an alle, die ihr Vermögen nach eigenen Vorstellungen weitergeben wollen, unabhängig davon, wie groß es ist. Gleich am Anfang beantwortet der Autor zehn häufige Fragen in knapper Form, zum Beispiel: Wer erbt ohne Testament? Braucht ein Testament einen Notar? Wann zahlen Erben Erbschaftsteuer? Jede Antwort verweist auf die Seite, auf der das Thema ausführlich behandelt wird.

Zuerst geht es um die eigene Lage. Mit Checklisten und einem Vermögensverzeichnis halten Leserinnen und Leser fest, wie sie familiär, finanziell und rechtlich dastehen. Danach erklärt Bretzinger, wie sich Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen lässt. Er wägt dabei ab, was für die vorweggenommene Erbfolge spricht und was dagegen, und weist auch auf Notar- und Grundbuchkosten hin.

Ein eigener Abschnitt behandelt die gesetzliche Erbfolge. Wer kein Testament hinterlässt, überlässt die Verteilung dem Gesetz, und das Ergebnis entspricht oft nicht den eigenen Wünschen. Außerdem entsteht dabei in der Regel eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinsam verwalten muss.

Den größten Teil des Buches nehmen Testament und Erbvertrag ein. Bretzinger erklärt das eigenhändige und das notarielle Testament, das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten und das Berliner Testament samt seinen Schwachstellen. Er zeigt auch, warum der Erbvertrag besonders für Paare ohne Trauschein in Frage kommt: Sie können kein gemeinschaftliches Testament errichten. Danach folgen die einzelnen Anordnungen, etwa Ersatzerbe, Enterbung, Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis, Auflage und Testamentsvollstreckung. Viele davon ergänzt der Autor mit Formulierungshilfen.

Ein Kapitel widmet sich dem digitalen Nachlass. Es geht um E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Abonnements und Online-Banking. Der Ratgeber empfiehlt eine digitale Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, und erklärt, wie Zugangsdaten sicher hinterlegt werden können.

Weitere Kapitel befassen sich mit dem Pflichtteil, der Kindern und Ehegatten auch nach einer Enterbung grundsätzlich die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils sichert, und mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dort nennt das Buch unter anderem die persönlichen Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder gegenüber jedem Elternteil, nutzbar alle zehn Jahre.

Zum Schluss geht es um besondere Lebenslagen: Getrennte und geschiedene Eheleute, Patchworkfamilien, unverheiratete Paare, verschuldete Erben und Alleinstehende. Auch die Versorgung von Haustieren ist ein Thema. Ein Tier kann nach deutschem Recht nicht erben, seine Versorgung lässt sich aber über eine Auflage an die Erben regeln.

Die einzelnen Themen beginnen jeweils mit einem Fallbeispiel. Ein Anhang mit Adressen und ein Stichwortverzeichnis schließen das Buch ab. Ändern sich Gesetze, fasst die Verbraucherzentrale die wichtigsten Neuerungen in einem Online-Aktualisierungsservice zusammen, bis eine Neuauflage erscheint.

Der Ratgeber kostet 24 Euro, als E-Book 19,99 Euro. Er ist im Shop der Verbraucherzentrale, in deren Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.


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