Der EU AI Act ist seit dem 2. August 2024 in Kraft und gilt als weltweit erstes umfassendes Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Erste Pflichten greifen bereits seit Februar 2025: Unternehmen müssen für ausreichende KI-Kompetenz sorgen, bestimmte Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sind verboten. Betroffen ist jeder, der KI in der Europäischen Union entwickelt, anbietet oder nutzt – unabhängig vom Firmensitz. Darauf weist die Stadtsparkasse Mönchengladbach in ihrem neuesten Firmennewsletter hin.
Grundlage der Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz mit vier Stufen. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko wie Social Scoring oder manipulative Systeme sind untersagt. Hochrisiko-Systeme, etwa in der Kreditvergabe, im Personalwesen oder bei medizinischen Diagnosen, unterliegen strengen Auflagen zu Risikobewertung, Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Datenschutz. Für begrenztes Risiko gelten Transparenzpflichten – Chatbots müssen als KI erkennbar sein, KI-generierte Texte, Bilder und Videos gekennzeichnet werden. Anwendungen mit minimalem Risiko wie Spam-Filter bleiben weitgehend unreguliert.
Die Umsetzung in Deutschland regelt ein Durchführungsgesetz, das der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen hat. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Zentrale Rolle soll die Bundesnetzagentur übernehmen: Sie bündelt KI-Expertise, unterstützt Behörden und bietet Unternehmen Orientierung. Vorgesehen ist außerdem mindestens ein KI-Reallabor für praxisnahe Tests. Ein KI-Service-Desk soll vor allem kleinere Unternehmen und Start-ups bei der Umsetzung beraten.
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder – bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Systemen. Der Zeitplan bleibt gestaffelt: Am 2. August 2026 werden die meisten verbleibenden Bestimmungen wirksam, für Hochrisikosysteme läuft eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 2. August 2027.

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