Briefwahlunterlagen werden ab Montag, 16. März, per Post verschickt
Mönchengladbach entscheidet bis Sonntag, 19. April, über die Beteiligung an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um Olympische und Paralympische Spiele. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief. Insgesamt sind 204.367 Personen abstimmungsberechtigt.
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat beschlossen, einen Ratsbürgerentscheid zur Beteiligung der Stadt an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr durchzuführen. Die Briefwahlunterlagen werden am Montag, 16. März, an den Versanddienstleister übergeben und sollen bis spätestens Sonntag, 29. März, zugestellt sein. Zusätzlich erhalten alle Abstimmungsberechtigten eine Informationsbroschüre der Stadt Mönchengladbach.
Die zentrale Fragestellung lautet:
„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Mönchengladbach an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Ratsbürgerentscheids Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 16. Tag vor der Abstimmung in Mönchengladbach wohnt oder sich hier gewöhnlich aufhält.
Wie wird abgestimmt?
Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich per Briefwahl. Der Stimmbrief muss so rechtzeitig versendet werden, dass dieser am Abstimmungstag spätestens bis 16.00 Uhr eingegangen ist. Die Stadt weist darauf hin, dass der Stimmbrief deshalb spätestens bis Mittwoch, 15. April 2026, versendet werden sollte, damit er rechtzeitig ankommt. Später eingehende Stimmbriefe können nicht berücksichtigt werden. Eine Frankierung ist nicht erforderlich. Der Stimmbrief kann auch bei der auf dem Stimmbrief angegebenen Stelle eingeworfen werden.
Welche Unterlagen werden verschickt?
Die Abstimmungsunterlagen enthalten den Stimmzettel, den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, den Stimmschein mit der vorgedruckten Versicherung an Eides statt zur Abstimmung per Brief sowie den roten Stimmbriefumschlag. Hinzu kommt eine Informationsbroschüre der Stadt Mönchengladbach.
Die Broschüre enthält die Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters, die Begründung des Rates der Stadt Mönchengladbach sowie die sachlichen Stellungnahmen und Abstimmungsempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen. Außerdem informiert sie über den Ablauf der Abstimmung.
Wann und wo erfolgt die Auszählung?
Die Auszählung der Stimmbriefe erfolgt am Sonntag, 19. April, ab 16 Uhr zentral im Briefwahlzentrum im Berufskolleg Volksgartenstraße. Für die 110 Briefstimmbezirke werden rund 1.200 Wahlhelfende benötigt.
Der Ratsbürgerentscheid ist Teil des Bewerbungsverfahrens der Region Rhein-Ruhr. Mönchengladbach beteiligt sich daran gemeinsam mit 16 weiteren Städten. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung werden in Mönchengladbach die olympischen Hockey-Wettkämpfe ausgetragen. Die Stadt verfügt mit dem Hockeypark und dem Borussia-Park über hervorragend Sportstätten, die sich bei internationalen Sportveranstaltungen bereits bewährt haben. Mit der Bewerbung möchte Mönchengladbach gemeinsam mit 16 weiteren Städten ein nachhaltiges, auf bestehenden Sportstätten basierendes Konzept präsentieren. Um erfolgreich zu sein, muss der Ratsbürgerentscheid eine bestimmte Mindestanzahl an Stimmen (Quorum) erreichen. Beim Ratsbürgerentscheid zum Olympiabewerbung liegt das Quorum bei 10 % der Abstimmungsberechtigten. Dies bedeutet, dass eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht ausreicht, wenn nicht gleichzeitig mindestens rund 20.400 Ja-Stimmen erreicht werden.
Oberbürgermeister Felix Heinrichs: „Die Olympia-Bewerbung ist eine große Chance für Stadt und Region. Sie braucht aber die Rückendeckung der Bevölkerung. Deshalb setzen wir auf eine breite Bürgerbeteiligung.“

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