15. Januar 2026

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Fotomontage Lott jonn! / ChatGPT

Winterwartung des Gehwegs – Pflichten und Tipps

Anlieger sind grundsätzlich verpflichtet, Gehwege von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustreuen. Der Gehweg ist dabei mindestens in einer Breite von 1,50 Metern freizuhalten.

Zum Abstreuen dürfen ausschließlich abstumpfende Stoffe wie Granulat verwendet werden. Auftauende Mittel, insbesondere Streusalz, sind nur bei Eisregen oder vergleichbarer außergewöhnlicher Glätte sowie auf Treppen, Rampen und ähnlichen Gefahrenstellen zulässig. Streustoffe, die die Umwelt schädigen können, dürfen nicht eingesetzt werden.

Ablagerung des Schnees

Der geräumte Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehwegs abzulegen. Ist dies nicht möglich, kann er ersatzweise am Fahrbahnrand gelagert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass weder der Verkehr noch Fußgänger behindert oder gefährdet werden.

Zeiten für die Winterwartung

Zwischen 7 und 20 Uhr sind Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr muss die Räumung werktags bis spätestens 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages erfolgen.

Warum Streusalz problematisch ist

Der private Einsatz von Streusalz ist in vielen Kommunen eingeschränkt oder verboten. Darauf weist auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hin. Streusalz gelangt mit dem Schmelzwasser in den Boden, reichert sich dort über Jahre an und verändert den Nährstoffhaushalt. Dies führt zu erheblichen Schäden an den Wurzeln von Bäumen und anderen Pflanzen. Kochsalzhaltiges Wasser kann von Pflanzen schlechter aufgenommen werden. Ein fortgesetzter Einsatz von Streusalz kann Bäume dauerhaft schädigen oder absterben lassen.

Die Folgen zeigen sich häufig erst Monate später. Im Sommer verfärbt sich das Laub braun und fällt frühzeitig ab, da das Salz im Boden zusätzlichen Trockenstress verursacht. Bereits im Frühjahr kann das Blattwachstum vermindert sein. Besonders betroffen sind Straßenbäume wie Linde, Ahorn und Rosskastanie sowie empfindliche Heckenpflanzen.

Auch Böden und Gewässer sind betroffen. Über Straßenentwässerung und Kanalisation gelangen Streusalze ins Grundwasser sowie in Bäche, Flüsse und Seen. Da Salze in Kläranlagen nicht abgebaut werden, können lokal erhöhte Chloridkonzentrationen entstehen, die Ökosysteme schädigen.

Neben Umweltschäden verursacht Streusalz auch Sach- und Gesundheitsschäden. Es fördert Korrosion an Fahrzeugen, Brücken sowie an Schuhen und Kleidung. Zudem greift Salz die Pfoten von Hunden und Katzen an und kann Entzündungen an den Fußballen verursachen. Hunde, die salzhaltigen Schnee aufnehmen, riskieren Reizungen und Schäden der Magenschleimhaut.

Umweltfreundliche Alternativen

Der BUND empfiehlt bei Glätte stattdessen den sparsamen Einsatz von
– Sand oder Kies,
– Sägespänen (mit Blick auf mögliches erneutes Überfrieren),
– sowie umweltzertifizierten Streumitteln aus dem Handel.

Auch salzfreie Granulate sollten nur zurückhaltend verwendet werden, da etwa Splitt je nach Herkunft, Transport und Wiederverwendung eine ungünstige Umweltbilanz haben kann. Umweltzeichen wie der Blaue Engel können bei der Auswahl helfen.