15. Januar 2026

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Führerscheine von 1999 bis 2001 müssen umgetauscht werden. Fotomontage: Lott jonn! / Chat-GPT

Pflichtumtausch von Führerscheinen bis 19. Januar

Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss diesen bis spätestens 19. Januar umtauschen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Ziel ist ein EU-weit einheitlicher und fälschungssicherer Führerschein sowie die zentrale Erfassung zur Vermeidung von Missbrauch.

Ausnahme
Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber mit Geburtsjahr vor 1953 müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Lichtbild (35 × 45 mm); Erstellung ist auch am Passbildautomaten vor Ort möglich
Der bisherige Führerschein

Kosten
Der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kostet 26,50 Euro.

Weitere Informationen zu Fristen, Unterlagen und Gebühren sind im Serviceportal der Stadt Mönchengladbach zu finden.

Online-Terminvereinbarung
https://termine.moenchengladbach.de/select2?md=10