Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss diesen bis spätestens 19. Januar umtauschen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Ziel ist ein EU-weit einheitlicher und fälschungssicherer Führerschein sowie die zentrale Erfassung zur Vermeidung von Missbrauch.
Ausnahme
Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber mit Geburtsjahr vor 1953 müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Lichtbild (35 × 45 mm); Erstellung ist auch am Passbildautomaten vor Ort möglich
Der bisherige Führerschein
Kosten
Der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kostet 26,50 Euro.
Weitere Informationen zu Fristen, Unterlagen und Gebühren sind im Serviceportal der Stadt Mönchengladbach zu finden.
Online-Terminvereinbarung
https://termine.moenchengladbach.de/select2?md=10

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