15. Januar 2026

Das Heimatmagazin für Mönchengladbach

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Stadt verschickt Grundsteuerbescheide

Die Stadt Mönchengladbach verschickt ab Mittwoch, 7. Januar 2026, die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026. Rund 92.000 Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten in den kommenden Tagen ihre Jahresbescheide.

Die Hebesätze bleiben im Jahr 2026 unverändert. Für die Grundsteuer A, die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft betrifft, gilt weiterhin ein Hebesatz von 461 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B, also für alle übrigen Grundstücke, liegt einheitlich bei 792 Prozent.

Die Grundsteuer wird grundsätzlich in vier gleichen Teilbeträgen fällig. Zahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026. Wurde bis Ende September 2025 eine jährliche Fälligkeit beantragt, ist der gesamte Betrag am 1. Juli 2026 zu zahlen.

Liegt der Stadtkasse bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vor, müssen Eigentümer nichts weiter veranlassen. Andernfalls ist die Zahlung jeweils fristgerecht unter Angabe des Kassenzeichens vorzunehmen. SEPA-Lastschriftmandate können auch digital erteilt werden. Hinweise dazu finden sich auf der Rückseite des Steuerbescheids sowie im Serviceportal der Stadt Mönchengladbach.

Änderungen am Grundbesitz, die der Stadt ab Anfang Dezember 2025 gemeldet wurden, konnten im Jahresbescheid 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Fälle werden in den kommenden Wochen bearbeitet. Betroffene erhalten bis zur ersten Fälligkeit am 15. Februar 2026 einen entsprechenden Änderungsbescheid.

Die Stadt weist darauf hin, dass Einwände gegen die Neubewertung des Grundbesitzes oder gegen den festgesetzten Grundsteuermessbetrag ausschließlich beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen sind. Gleiches gilt für Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Bundeswertmodells. Der Bundesfinanzhof hat hierzu am 10. Dezember 2025 entschieden, dass das neue Grundsteuerecht des Bundes für Wohngrundstücke verfassungsgemäß ist.

Für den städtischen Grundsteuerbescheid gilt zudem, dass die Kommune an die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge gebunden ist. Eine eigenständige Abweichung ist rechtlich nicht möglich. Diese Rechtsauffassung wurde auch durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt. Die dort zuständige 5. Kammer wies entsprechende Klagen bereits als unbegründet zurück und sieht auch für vergleichbare Verfahren in Mönchengladbach keine Erfolgsaussichten.

Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeitenden des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben nach dem Versand der Bescheide telefonisch unter 02161 25-52299. Die Servicezeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. In den ersten Wochen nach Versand der Bescheide kann es aufgrund vieler Anfragen zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.