8. Februar 2025

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Foto: pixabay

Bundestagswahl am 23. Februar in Mönchengladbach

Termine, Informationen, Hinweise zur Wahl

Die Wahlvorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl in Mönchengladbach laufen auf Hochtouren und sind im Zeitplan. „Alle Wahlräume stehen fest, Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen sind gewährleistet und auch die Anwerbung und Verpflichtung von Wahlhelferinnen und -helfern ist trotz der zurückliegenden Feiertage gut angelaufen“, berichtet Kreiswahlleiterin Silke Wehmhörner.

Wo wähle ich, wenn ich umgezogen bin?

Wer sich vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025 neu in Mönchengladbach anmeldet, wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts aufgenommen. Wer keinen Antrag stellt, bleibt an seinem alten Wohnort wahlberechtigt. Wer in diesem Zeitraum innerhalb von Mönchengladbach umzieht oder sich nach dem 02.02.2025 ummeldet, bleibt im Wählerverzeichnis des alten Wahlbezirkes und wählt dort, entweder vor Ort oder per Briefwahl.

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 17.01.2025 versandt. Wahlberechtigte müssen ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 02.02.2025 (21. Tag vor der Wahl), erhalten. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend per Mail an die Wahlbehörde unter wahlen@moenchengladbach.de wenden.

Wie und ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte oder kann, hat wieder die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Das ist ab sofort bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr möglich.

  • Die Briefwahl kann formlos per Mail an briefwahl@moenchengladbach.de, als formloses Schreiben an die Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, beantragt werden. 
  • Ab sofort bis zum 19.02.2025 kann der Wahlschein für die Briefwahl auch mit einem Online-Formular unter https://www.itk-rheinland.de/briefwahlantrag/moenchengladbach beantragt werden.
  • Die Unterlagen für die Briefwahl können außerdem per QR-Code angefordert werden, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
  • Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung auch noch am Wahltag im Wahlscheinbüro, Vitus-Center, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, bis 15 Uhr möglich.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 07.02.2025. Dies ist erst zu diesem Zeitpunkt möglich, weil am 30.01.2025 Landes- und Bundeswahlausschuss über die Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen entscheidet. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden.

Wann sind die Wahlscheinbüros geöffnet?

Die Wahlscheinbüros Vitus-Center und Rathaus Rheydt öffnen ab dem 10.02.2025 zu den nachstehenden Öffnungszeiten:

  • Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 15.30 Uhr
  • Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
  • Samstag, den 15.02.2025 von 9.00 bis 14.00 Uhr
  • Freitag, den 21.02.2025 von 8.00 bis 15.00 Uhr

In den Wahlscheinbüros kann gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis oder Reisepass auch direkt vor Ort gewählt werden.

Wann müssen die Briefwahlunterlagen in die Post?

Wer Briefwahl beantragt hat, muss den Wahlbrief so rechtzeitig in die Post geben, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Mönchengladbach eingeht. Der Versand über die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Detaillierte Informationen über Einwurfmöglichkeiten in städtischen Verwaltungsgebäuden folgen in Kürze.

Wann öffnen die Wahllokale am 23. Februar?

Am Wahltag sind die 179 Wahllokale in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis bzw. Reisepass möglich. In welchem Wahllokal man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung. 

Die jeweiligen Wahlräume sind Online auf der städtischen Homepage abrufbar. Der Wahllokalfinder wird in Kürze veröffentlicht.